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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand März 2024)


1. Der Hundehalter verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber Hundesnuten.

2. Der Hundehalter versichert, dass für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Während
der Betreuungszeit bleibt der Hundehalter Tierhalter im Sinne von §833 BGB
(Tierhaltergefährdungshaftung).

3. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund, entwurmt, frei von ansteckenden Krankheiten und
Parasiten, sowie schutzgeimpft ist. Läufige Hündinnen können nicht am Gassiservice teilnehmen und in der
Pension betreut werden.

4. Der Hundehalter wurde über eventuelle Risiken ausführlich aufgeklärt und darüber in Kenntnis gesetzt,
dass sich der Hund in Gemeinschaft mit Artgenossen im freien Gelände bewegt.

5. Für Schäden, die sein Hund während der vereinbarten Zeit erleiden könnte, übernimmt Hundesnuten keine
Haftung; die Haftung des Hundebetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.

6. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die während des Aufenthaltes durch seinen Hund entstehen (an
Mensch/Hund/Sachgegenstand).

7. Der Hundehalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt, in Kauf
nimmt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst
trägt.

8. Im Falle einer Verletzung des Hundes, auch soweit sie zum Tode des Tieres führen könnte, können von
dem Hundehalter keine Ansprüche gegenüber Hundesnuten geltend gemacht werden.

9. Hält der Hundebetreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der
Hundehalter darin ein, dass der Hundebetreuer den Hund im Auftrage des Hundehalters auf dessen
Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter.
Der hierdurch anfallende Zeitaufwand und eventuell anfallende Fahrweg zum Tierarzt werden gesondert
berechnet.

10. Hundesnuten verpflichtet sich den Hund art- und verhaltensgerecht zu versorgen und das
Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

11. Eine eventuelle Schlüsselübergabe wird schriftlich festgehalten. Bei evtl. entstandenen Schäden in der
Wohnung können gegenüber Hundesnuten keine Ansprüche geltend gemacht werden.

12. Dem Hundehalter ist bekannt, dass mit Unterschreiben dieses Vertrages keinerlei Rechtsansprüche
gegenüber der haftungsbefreiten Partei geltend gemacht werden können. Sollte er eine Klage gegenüber
Hundesnuten anstreben, kann dieses Dokument gerichtlich gegen ihn verwendet werden.

13. Honorar: Der Betrag für den Spaziergang und die Hundebetreuung vor Ort beträgt: siehe Preisliste

14. Bei Abonnements ist der Betrag im Voraus zu bezahlen, spätestens bis zum 3. Werktag des Monats. Der
Betrag bei Einzelabrechnungen / Zubuchungen wird, wenn nicht anders vereinbart, am Betreuungstag in bar
bezahlt. Der Betrag für Pensionsaufenthalte ist vorab auf unten angegebenes Konto zu überweisen, erst dann
gilt der Zeitraum als verbindliche Buchung.

15. Der Hundehalter nimmt zur Kenntnis, dass Absagen bei Einzelabrechnungen / Zubuchungen später als 9
Uhr am Vortag zu 50% berechnet werden. Absagen am selben Tag werden zu 100% in Rechnung gestellt.
Nicht wahrgenommene Abo-Betreuungstage werden nicht gutgeschrieben oder erstattet. Es besteht kein
Anspruch auf einen Tausch innerhalb der Woche oder das Nachholen an einen anderen Tag.
Erfolgt ein Rücktritt von gebuchten Pensionsaufenthalten und wird dieser nicht mindestens drei Wochen vor
dem vereinbarten Termin bekannt gegeben, ist Hundesnuten berechtigt 70 % des bereits bezahlten Betrages
als Stornogebühr einzubehalten oder in Rechnung zu stellen. Wird der Rücktritt nicht mindestens eine
Woche vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben, ist Hundesnuten berechtigt 100 % des bereits
bezahlten Betrages als Stornogebühr einzubehalten oder in Rechnung zu stellen.

16. a) Der Hundehalter kann den Abonnement-Vertrag von unbestimmter Dauer jeder Zeit, unter Einhaltung
der Kündigungsfrist von drei Monaten, kündigen oder die Betreuungsform ändern. Kündigungserklärungen
müssen spätestens am dritten Werktag des Monats bei Hundesnuten eingegangen sein. Kündigungen
bedürfen der Schriftform.
b) Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt ebenfalls für Hundesnuten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht
tritt bei Gefährdung von Mensch oder Hund in Kraft.

17. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit
der übrigen Vertragsbestandteile.

18. Der Vertrag wird nur einmal geschlossen und gilt dann für alle weiteren Aufenthalte.

19. Gerichtsstand ist Sülsdorf.