Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand März 2024) 1. Der Hundehalter verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber Hundesnuten. 2. Der Hundehalter versichert, dass für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Währendder Betreuungszeit bleibt der Hundehalter Tierhalter im Sinne von §833 BGB(Tierhaltergefährdungshaftung). 3. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund, entwurmt, frei von ansteckenden Krankheiten undParasiten, sowie schutzgeimpft ist. Läufige Hündinnen können nicht am Gassiservice teilnehmen und in derPension betreut werden. 4. Der Hundehalter wurde über eventuelle Risiken ausführlich aufgeklärt und darüber in Kenntnis gesetzt,dass sich der Hund in Gemeinschaft mit Artgenossen im freien Gelände bewegt. 5. Für Schäden, die sein Hund während der vereinbarten Zeit erleiden könnte, übernimmt Hundesnuten keineHaftung; die Haftung des Hundebetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitbeschränkt. 6. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die während des Aufenthaltes durch seinen Hund entstehen (anMensch/Hund/Sachgegenstand). 7. Der Hundehalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt, in Kaufnimmt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbstträgt. 8. Im Falle einer Verletzung des Hundes, auch soweit sie zum Tode des Tieres führen könnte, können vondem Hundehalter keine Ansprüche gegenüber Hundesnuten geltend gemacht werden. 9. Hält der Hundebetreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt derHundehalter darin ein, dass der Hundebetreuer den Hund im Auftrage des Hundehalters auf dessenRechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter.Der hierdurch anfallende Zeitaufwand und eventuell anfallende Fahrweg zum Tierarzt werden gesondertberechnet. 10. Hundesnuten verpflichtet sich den Hund art- und verhaltensgerecht zu versorgen und dasTierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. 11. Eine eventuelle Schlüsselübergabe wird schriftlich festgehalten. Bei evtl. entstandenen Schäden in derWohnung können gegenüber Hundesnuten keine Ansprüche geltend gemacht werden. 12. Dem Hundehalter ist bekannt, dass mit Unterschreiben dieses Vertrages keinerlei Rechtsansprüchegegenüber der haftungsbefreiten Partei geltend gemacht werden können. Sollte er eine Klage gegenüberHundesnuten anstreben, kann dieses Dokument gerichtlich gegen ihn verwendet werden. 13. Honorar: Der Betrag für den Spaziergang und die Hundebetreuung vor Ort beträgt: siehe Preisliste 14. Bei Abonnements ist der Betrag im Voraus zu bezahlen, spätestens bis zum 3. Werktag des Monats. DerBetrag bei Einzelabrechnungen / Zubuchungen wird, wenn nicht anders vereinbart, am Betreuungstag in barbezahlt. Der Betrag für Pensionsaufenthalte ist vorab auf unten angegebenes Konto zu überweisen, erst danngilt der Zeitraum als verbindliche Buchung. 15. Der Hundehalter nimmt zur Kenntnis, dass Absagen bei Einzelabrechnungen / Zubuchungen später als 9Uhr am Vortag zu 50% berechnet werden. Absagen am selben Tag werden zu 100% in Rechnung gestellt.Nicht wahrgenommene Abo-Betreuungstage werden nicht gutgeschrieben oder erstattet. Es besteht keinAnspruch auf einen Tausch innerhalb der Woche oder das Nachholen an einen anderen Tag.Erfolgt ein Rücktritt von gebuchten Pensionsaufenthalten und wird dieser nicht mindestens drei Wochen vordem vereinbarten Termin bekannt gegeben, ist Hundesnuten berechtigt 70 % des bereits bezahlten Betragesals Stornogebühr einzubehalten oder in Rechnung zu stellen. Wird der Rücktritt nicht mindestens eineWoche vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben, ist Hundesnuten berechtigt 100 % des bereitsbezahlten Betrages als Stornogebühr einzubehalten oder in Rechnung zu stellen. 16. a) Der Hundehalter kann den Abonnement-Vertrag von unbestimmter Dauer jeder Zeit, unter Einhaltungder Kündigungsfrist von drei Monaten, kündigen oder die Betreuungsform ändern. Kündigungserklärungenmüssen spätestens am dritten Werktag des Monats bei Hundesnuten eingegangen sein. Kündigungenbedürfen der Schriftform.b) Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt ebenfalls für Hundesnuten. Ein außerordentliches Kündigungsrechttritt bei Gefährdung von Mensch oder Hund in Kraft. 17. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeitder übrigen Vertragsbestandteile. 18. Der Vertrag wird nur einmal geschlossen und gilt dann für alle weiteren Aufenthalte. 19. Gerichtsstand ist Sülsdorf.